Alle Schülerinnen und Schüler haben einmal pro Jahr Anrecht auf eine kostenlose Zahnkontrolle. Dafür erhalten sie beim Schuleintritt einen Zahnkontrollausweis (Gutscheinheft). Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kann frei gewählt werden. Sie/Er trägt die Befunde der Kontrolluntersuchungen im Gutscheinheft ein. Zusätzlich besucht eine Fachkraft für Schulzahnprophylaxe den Unterricht regelmässig und begutachtet unter anderem auch den Zahnkontrollausweis. Dabei steht die Prävention im Vordergrund.
Schulzahnprophylaxe
Die Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe
leisten in der Primarschule in der Regel sechs Einsätze, in der
Oberstufe mindestens zwei Einsätze pro Jahr. Es sind Personen, welche die von
der SSO Aargau
empfohlenen Ausbildungskurse erfolgreich abgeschlossen hat. Die Aufgaben
und Pflichten der Fachkräfte für Schulzahnprophylaxe sind in einem
kantonal einheitlichen Pflichtenheft geregelt.
Für Eltern und gesetzliche Vertreter
Das Heft bleibt im Besitz der Eltern und ist mitzubringen
• zum Prophylaxeunterricht
Kosten
Die jährlichen Untersuchungen beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin werden von der Wohnortsgemeinde der Schülerinnen und Schüler finanziert. Eine allfällige Behandlung erfolgt hingegen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Bei Schülerinnen und Schülern an Privatschulen übernehmen in der Regel ebenfalls die Wohnortsgemeinden die Kosten der Kontrolluntersuchung. Dies trotz nicht ganz eindeutiger Gesetzgebung.