Der Zahnarzttarif DENTOTAR® basiert auf Taxpunkten, welche in unterschiedlicher Anzahl jeder der über 500 zahnärztlichen Leistungen zugeordnet werden. Diese Taxpunktzahl widerspiegelt den Zeitaufwand und den Schwierigkeitsgrad einer bestimmten Leistung. Weil die Leistungen einzeln auf der Rechnung aufgeführt werden, kann der Patient genau nachvollziehen, welche Behandlung bei ihm durchgeführt worden ist. Ihr SSO-Zahnarzt ist gesetzlich verpflichtet, seine Leistungen nach Taxpunkten transparent zu verrechnen.
DENTOTAR® ist eine Kalkulationshilfe für die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen für Privatpatienten in der Schweiz. Sie basiert auf dem revidierten Zahnarzttarif UV/MV/IV, der mit Gültigkeit ab 1. Januar 2018 mit der Unfall- (UV), der Militär- (MV) und der Invalidenversicherung (IV) abgeschlossen wurde. Für Patienten und Versicherer ist damit die Abrechnung transparenter geworden, da nun der Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abgebildet wird. Ebenso wurde das Kostenmodell der Tarifstruktur aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst.
Der Rechnungsbetrag wird durch die Multiplikation der Taxpunktzahl mit einem Taxpunktwert ermittelt. Für die Sozialversicherungen beträgt dieser Taxpunktwert CHF 1.00. Das System von Taxpunktzahl und Taxpunktwert ist im Bereich der medizinischen Leistungen üblich und für Versicherungsfälle gesetzlich vorgeschrieben. Für Privatpatientinnen und -patienten kann der Taxpunktwert nach unten beliebig variieren, nach oben aber bis höchstens CHF 2.70. Der Taxpunktwert wird unter Berücksichtigung folgender Kriterien festgelegt: Kostenstruktur der Praxis (Miete, Einrichtung, Personal), örtliche Verhältnisse, Fortbildungsstand der Zahnärztin oder des Zahnarztes sowie Dringlichkeit der erbrachten Leistung und Anspruch der Patientenschaft.
Nach über 20 Jahren wurde eine Revision zwingend notwendig, um die Versorgung mit den heute üblichen neuen Behandlungsmethoden nun auch im Sozialversicherungsbereich UV/MV/IV sicherzustellen; dieser macht ungefähr 2 bis 3 Prozent der gesamthaften Zahnarztkosten in der Schweiz aus. Die zahnmedizinischen Pro-Kopf-Ausgaben sind gemäss Bundesamt für Statistik (BfS) im Vergleich zu den allgemeinen Gesamtgesundheitsausgaben in den letzten Jahren nur unterdurchschnittlich angestiegen. Auch nach der Tarifrevision ist kein Kostenschub zu erwarten.