1. Mai 2023
Artikel in der Aargauer Zeitung, 25.04.2023, Fabian Hägler / Symbolbild: Michel Lüthi, Bilderwerft.ch
Grüsel-Zahnarzt in Birr hatte keine Assistentin mehr - war er überfordert und hielt deshalb Hygienevorgaben nicht ein?
Dies die Headline zum Artikel in der Aargauer Zeitung vom 25.04.23. Rund ein Jahr lang hat ein Zahnarzt aus Birr nicht sterile Instrumente verwendet. Nach einer Kontrolle durch den Kantonszahnarzt wurde die Praxis des Mannes geschlossen. Für rund hundert Patientinnen und Patienten bestand eine erhöhte Infektionsgefahr - ob der Zahnarzt angezeigt wird, ist noch offen.
Im Artikel nimmt Christian Prochaska, Leiter Gesundheitsberufe beim Kanton Aargau Stellung zu dem Fall: «Wir hatten keine Hinweise von Patienten, es war eine Kontrolle auf unsere Initiative hin.» Zahnarztpraxen würden stichprobenweise kontrolliert, ergänzt Prochaska, zur Häufigkeit der Kontrollen äussert er sich nicht.
Das kantonale Gesundheitsdepartement hat dem Zahnarzt aus Birr die Berufsausübungsbewilligung entzogen, er wird nicht mehr im Aargau tätig sein können. Ob der Fall für den Mann strafrechtliche Konsequenzen hat -weil er seine Sorgfaltspflichten verletzt hat und möglicherweise Patienten infiziert wurden -, ist noch offen. Ob das Gesundheitsdepartement eine Anzeige einreichen werde, müsse noch geprüft werden, sagt Prochaska.
Auch SSO-Aargau-Präsident Alex Amberg äussert sich im Artikel persönlich zu dem Fall Birr: «Ein solcher Fall kommt selten vor, aber aus meiner Sicht ist das ein schweres Vergehen. Wenn ein Patient oder eine Patientin durch Fehlverhalten eines Zahnarztes zu Schaden komme, sei dies untragbar.»
Hygienevorgaben für Zahnärzte sind klar geregelt